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Hier findet ihr die Original SHAEF Gesetze

 

Ich veröffentliche  die S.H.A.E.F.-Gesetze, die für die Bundesrepublik Treuhandverwaltung in Deutschland und für deren Personal (Personalausweis, Art. 25 Grundgesetz) handelsrechtlich als "Allgemeine Geschaeftsbedingungen" weiterhin gültig sind, was aber die wenigsten wissen.

Rechtsgrundlage fuer die Besatzungsmaechte:

Die Alliierten haben zur Aufrechterhaltung der Ordnung Gesetze erlassen, unter anderem die S.H.A.E.F. -Law. Sie haben ihre Verwaltung "Bundesrepublik Treuhandverwaltung alt" und seit 1990 die "Bundesrepublik Treuhandverwaltung neu" (Art. 133 GG) gebildet, die im Interesse der Alliierten zu arbeitet hat und nicht Art 1(2) GG.

Ueberleitungsvertrag

VERTRAG ZUR REGELUNG AUS KRIEG UND BESATZUNG ENTSTANDENER FRAGEN

(in der gemaess Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll ueber die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geaenderten Fassung)

(Auszug der fortgeltenden alliierten Bestimmungen)

Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Koenigreich von Grossbritannien und Nordirland und die Franzoesische Republik sind wie folgt uebereingekommen:


Erster Teil

Artikel 2

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmassnahmen der Besatzungsbehoerden oder auf Grund solcher Massnahmen begruendet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Ruecksicht darauf, ob sie in uebereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begruendet oder festgestellt worden sind.


Auszug aus dem gueltigen Gesetzeswerk:

Militaerregierung Deutschland Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers Gesetz Nr. 52 Sperre und Beaufsichtigung von Vermoegen

Artikel V - Befaehigung der Richter, Staatsanwaelte, Notare und Rechtsanwaelte

8. Niemand ist befaehigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den

folgenden Eid leistet:

Ich schwöre bei Gott dem Allmaechtigen, dass ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Überzeugung, anwenden und handhaben werde; dass ich die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militaerregierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne befolgen werde; und dass ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!

Wer diesen Eid schwoert, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide gebunden.

9. Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militaerregierung erhalten hat.

..................

Artikel VIII Strafen

10. Jeder Verstoss gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militaerregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulaessigen Strafe, einschliesslich der Todesstrafe geahndet.

Artikel IX Inkrafttreten

11. Dieses Gesetz tritt in dem besetzten Gebiet Deutschlands am Tage der Verkündung in Kraft.

Im Auftrage der Militaerregierung

Die Bundesrepublik bedient sich u.a. der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH

[Kernsatz: Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (im folgenden Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister fuer die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfuellt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. ]

Trustee der Bundesrepublik ist das Unternehmen Deutscher Bundestag

Impressum Deutscher Bundestag

Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

Gesetzlicher Vertreter

Prof. Dr. Norbert Lammert, Praesident des Deutschen Bundestages

USt-IdNr. DE 122119035

Bundestag und Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sind privatrechtliche Unternehmen die auf der Ebene einer BGB-Gesellschaft nach deutschem Recht (Weimarer Republik) gefuehrt werden um das Personal (Personalausweis) als als Buergen des Bundes (Bundesbuerger) bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zu steuern.

Der Bundestag machte keine "deutschen Gesetze" sondern er unterliegt "deutschen Gesetzen" die auf der Weimarer Verfassung aufbauen.



Weimarer Verfassung von 1919


Artikel 1

(1) Das Deutsche Reich ist eine Republik.

(2) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Artikel 2

(1) Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Artikel 3

(1) Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiss-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke