Verfassung 1871

 

Die Menschen der 26 deutschen Völker, der 25+1 souveränen Bundesstaaten, des ewigen Bundes Deutsches Reich, haben in freier Selbstbestimmung ihre Volksvertreter gewählt. In freier Selbstbestimmung deswegen weil die Bundesstaaten nicht fremd bestimmt waren und sind. Das Deutsche Reich 1871 - 27.10.1918 war zu keiner Zeit besetzt. Diese Volksvertreter haben in freier Selbstbestimmung die Verfassung 1871 beschlossen und als Gesetz verabschiedet.

Dieses Gesetz wurde ratifiziert. Außerdem ist dieses Gesetz vom deutschen Kaiser verordnet worden damit die Verfassung 1871 in allen Bundesstaaten ihre Gültigkeit besitzt. Der Kaiser mußte verordnen, so wie er es mit allen anderen Gesetzen auch getan hat, weil er gar nicht die Legitimation dafür besaß Gesetze zu beschließen.

 

Jeder einzelne Bundesstaat verfügt über Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt und als vierte Säule 25 Staaten über jeweils eine eigene Staatsangehörigkeit wie Preußen, Sachsen, Bayern, Hessen etc.

 

Die Bundesstaaten sind frei vom Vatikan. Frei vom römischen Recht, frei vom kanonischen Recht, frei von den goldenen Bullen der Päpste und frei vom bürgerlichen Tod.

 

Die Verfassung 1871 ist das höchste gültige Gesetz aller Deutschen bis heute.

 

Es sollte zur Pflicht gemacht werden, dass jeder die Verfassung 1871 liest. Hier ist sie im Original zu finden.

 

Verfassung 1871 aus verschiedenen Perspektiven betrachtet

 

 

 

Einmal betrachtet als „gläubige“ geltende staatenlose Person.
Einmal betrachtet als selbst denkender Mensch mit dem nötigen Bewusstsein die präzise deutsche Sprache erkennen, verstehen und verinnerlichen zu wollen.

Es liegt an euch, was ihr erkennen, verstehen und verinnerlichen wollt.

 

 

Für diejenigen, die behaupten, die Verfassung 1871 wäre nicht vom Volk. Siehe dazu das Reichstagprotokoll vom 10.12.1870, 12. Sitzung!