Ist das Originäre Deutsche Reich 1871-1918 ein Staat?

 

 

Auch das ist eine relativ sehr einfache Geschichte, die schnell erklärt ist, wenn man sich an die bestehenden Fakten und Nachweise hält. Interpretationen, Spekulationen, Wortverdrehungen etc. bringen Spaltung und Trennung mit sich. Die deutsche Sprache ist eine absolut präzise Sprache und lässt das oben genannte nicht zu.

 

Bücher der Rechtsgelehrten sind wichtig und Informativ. Jedoch sind sie rechtlich gesehen nicht relevant. Es sind die Gedanken eines jeden Einzelnen die in einem Buch niedergeschrieben wurden. Also auch darauf kann man sich nicht berufen bis auf die 3 Elemente Staatslehre von Jellinek da sie die einzige ist, die weltweit anerkannt und gelehrt wird.

 

Um erkennen, verstehen und verinnerlichen zu können reicht es die Verfassung 1871, das RuStAG und die Reichstagsprotokolle zu lesen. Mehr benötigen wir nicht dafür.

 

Alle derzeitigen "Aufklärer" berufen sich auf die international anerkannte 3 Elemente Staatslehre von Jellinek die folgendes besagt. Ein Staat kann nur gegründet werden wenn es mindestens über ein Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt verfügt. Sobald eines nicht vorhanden ist, kann man nicht von einem Staat sprechen.

 

Was war zuerst da? Das Ei oder das Huhn?

Die souveränen Staaten oder der ewige Bund?

 

I. Bundesgebiet

Art. 1 Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

 

Diese souveränen Staaten haben den ewigen Bund geschlossen.

 

Verfassung des Deutschen Reichs

 

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

 

Da steht nicht "Dieser Bund wird den Namen "Deutschland" führen!"

 

Ohne die souveränen Staaten, könnte es gar keinen ewigen Bund geben. Die souveränen Staaten haben sich miteinander verbündet zu einem ewigen Bund = Staatenbund.

 

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

 

§ 1.

 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

 

Mit dem § 1 werden die Staatsangehörigkeiten geklärt. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt.

 

§ 2.

 [1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.

 [2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

Zweiter Abschnitt.

Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate.

§ 3.

 Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben durch Geburt (§ 4),

durch Legitimation (§ 5),

durch Eheschließung (§ 6),

für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),

für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

Mit den §§ 1-32 werden die Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten definiert und erklärt.

 

Dritter Abschnitt.

Unmittelbare Reichsangehörigkeit.

§ 33.

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;

einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.

§ 34.

Einem Ausländer, der im Reichsdienst angestellt ist und seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland hat, muß auf seinen Antrag die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen werden, wenn er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse bezieht; sie kann ihm verliehen werden, wenn er ein solches Einkommen nicht bezieht.[8]

§ 35.

 Auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit finden die Vorschriften dieses Gesetzes über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 2, des § 8 Abs. 2, des § 10 Satz 2, des § 11 Satz 2, des § 12 Satz 2 und der §§ 14, 21 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichskanzler oder die von ihm bezeichnete Behörde treten.

 

Im kompletten RuStAG wird die unmittelbare Reichsangehörigkeit nicht als Staatsangehörigkeit definiert! Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt.

Da das Deutsche Reich 1871-1918 nicht über eine eigene Staatsangehörigkeit verfügt, tritt die international anerkannte 3 Elemente Lehre von Jellinek in Kraft. "Ein Staat kann nur gegründet werden wenn es mindestens über ein Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt verfügt. Sobald eines nicht vorhanden ist, kann man nicht von einem Staat sprechen".

 

Also kann das Deutsche Reich 1871-1918 kein Staat sein.

 

Aus diesem Grunde ist es völlig unnötig sich mit jemanden an den Tisch zu setzen um darüber diskutieren zu wollen ob das Deutsche Reich ein Staat sei oder nicht, denn es steht alles geschrieben.

 

Erschwerend kommt noch dazu, dass diese Menschen von sich geben, dass mit Artikel 3 der Verfassung 1871 "die deutsche Staatsangehörigkeit" im Deutschen Reich 1871-1918 begründet wird.

 

Verfassung 1871 Art. 3 Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

 

Es sind die Mitmenschen die von sich geben, das StAG ("Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD) sei das RuStAG (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz). Und sie geben es von sich obwohl sie genau wissen, dass die BRD kein Staat ist, kein Politiker der BRD jemals gewählt worden ist und es keinen Rechtsnachfolger des Deutschen Reich 1871-1918 gibt.

 

Es sind die Personen die jetzt sogar noch behaupten, dass die souveränen Bundesstaaten gar nicht souverän waren/sind. Und das obwohl sie alle Merkmale der international anerkannten 3 Elemente Staatslehre, Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt, erfüllen. Als vierte Säule verfügen 25 Bundesstaaten sogar über eine eigene Staatsangehörigkeit. Die eigene Gesetzgebung war in jedem Bundesstaate aktiv.

 

Wenn man das daran fest macht, dass die Bundesstaaten nicht souverän seien weil sie keine eigenen Botschafter hatten, sollte ein gültiges Gesetz/Verordnung/Bekanntmachung aus dem Deutschen Reich 1871-1918 vorgelegt werden welches besagt, dass es zwingend erforderlich sei über einen Botschafter zu verfügen um ein Staat sein zu dürfen.

 

Ebenso sollte ein Beweis vorgelegt werden, dass es rechtlich und staatsrechtlich gesehen, Bundesstaaten in einem Bundesstaate geben kann. Dies sollte in Form eines Gesetzes/Verordnung/Bekanntmachung oder einer Verfassung erfolgen. Auch hier ist es so, dass weder in der Verfassung 1871, RuStAG oder in den Reichstagsprotokollen etwas von dem "Bundesstaat" Deutsches Reich geschrieben steht.

 

Außerdem steht in der Verfassung 1871, dem RuStAG und den Reichstagsprotokollen absolut gar nichts von Ländern und Gliedstaaten geschrieben. Es wird immer nur das bezeichnet so wie es wirklich ist = Staaten und Bundesstaaten!

 

Wirklich wichtig ist jedoch, dass viele Worte neu belegt worden sind um unser gültiges Recht zu verwässern. Bestes Beispiel ist gültig und geltend. Früher wurde es mal unterschiedlich definiert. Heute ist es gleich geschaltet. Halten wir uns nur an gültiges Recht, gültige Verfassung 1871, gültige Landesverfassungen ohne zu interpretieren, können wir gemeinsam sehr schnell freie Menschen werden.

 

Und nun mal ganz ehrlich so wie immer. Ist es derzeit nicht völlig unwichtig ob Staat oder nicht Staat, ob Staatenbund oder Bundesstaat? Diese ewige und sinnlose Diskussionen werden immer und immer wieder von denen herbeigeführt, die Täuschungen verbreiten. Deren Ziel ist es zu diskreditieren damit man ja nicht das gemeinsame Ziel erkennt.

 

Sehr gerne noch einmal. Nicht überall wo 1871 dran steht ist auch 1871 drin. Nicht überall wo Frieden, Freiheit und Souveränität dran steht ist auch Frieden, Freiheit und Souveränität drin.

 

Das wichtigste für uns ist, dass wir mit unseren Deutschen Reich 1871-1918, wenn das Reich als Ganzes handlungsfähig ist, alle Möglichkeiten haben über uns selbst zu bestimmen und uns an der zukünftigen Gesetzgebung mit zu beteiligen. Wir haben alle Möglichkeiten unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder selbst zu gestalten indem wir die Verfassung 1871 an die heutige Zeit anpassen. Indem wir Gesetze erschaffen von Menschen für Menschen.

 

Glaube nichts, prüfe alles = selbst denken

An etwas glauben ist eine Meinung haben und hat nichts mit Wissen zu tun. Wissen besteht aus dem Nachweis von Fakten = Beweise.

 

Wer seine Vergangenheit nicht kennt, wird die Gegenwart niemals verstehen um für die Zukunft etwas Positives für alle tun zu können.

 

Zurück in die Vergangenheit ist der Weg in die Zukunft um in Frieden, Freiheit, Souveränität versehen mit Menschenrechten nach dem Subsidiaritätsprinzip von unten nach oben in freier Selbstbestimmung leben zu können.

 

Die drei Siebe

 

Ganz aufgeregt kam ein Mann zu einem Weisen gerannt: „Ich muss dir etwas erzählen. Dein Freund …“

Der Weise unterbrach ihn: „Halt!“ Der Mann war überrascht.

„Hast du das, was du mir erzählen willst, durch die drei Siebe gesiebt?“, fragte der Weise.

„Drei Siebe?“, wiederholte der Mann verwundert.

„Richtig, drei Siebe! Lass uns prüfen, ob das, was du mir erzählen willst, durch die drei Siebe passt. Das erste Sieb ist die Wahrheit.

Ist das wahr, was du mir erzählen willst?“

„Ich habe es selber erzählt bekommen und …“

„Na gut. Aber sicher hast du es mit dem zweiten Sieb geprüft. Das zweite Sieb ist das der Güte.

Wenn es nicht sicher wahr ist, was du mir erzählen möchtest, ist es wenigstens gut?“

Zögernd antwortete der Mann: „Nein, im Gegenteil …“

„Dann”, unterbrach ihn der Weise, „lass uns auch noch das dritte Sieb anwenden.

Ist es wichtig und notwendig, es mir zu erzählen, was dich so aufregt?“

„Wichtig ist es nicht und notwendig auch nicht unbedingt.“

 

„Also mein Freund“, lächelte der Weise, „wenn das, was du mir erzählen willst, weder wahr noch gut, noch notwendig ist, so lass es lieber sein und belaste dich und mich nicht damit.“

 

Lassen wir uns doch nicht mehr sinnlos beschäftigen mit Dingen die derzeit völlig irrellevant sind, die uns keine freien Menschen werden lassen. Wenn wir den Täuschungen unsere Energie geben, können Sie genauso weitermachen wie bisher und es wird sich nichts verändern. Jedoch wollen wir ja eine positive Veränderung für uns alle.

 

Und nein, hier geht es absolut nicht darum Recht haben zu wollen. Denn das ist völlig unwichtig. Es geht nur um die Wahrheit die geschrieben steht, ohne zu interpretieren ohne zu spekulieren = nachweisbare Fakten = Beweise. Um erkennen, verstehen und verinnerlichen zu können reicht es die Verfassung 1871, das RuStAG und die Reichstagsprotokolle zu lesen. Mehr benötigen wir nicht dafür. Und sehr schnell könnten wir freie Menschen sein die über sich selbst bestimmen dürfen.

 

Heil und Segen wünscht euch Frank Radon